Transportschaden & unvollständige Lieferung

Martin Heits

Letztes Update: vor einem Jahr

Eine Beschädigung des Versandkartons ist zunächst kein Hinweis auf einen Transportschaden. Die Aufgabe des Kartons ist es, den Inhalt auf dem Transportweg zu schützen. Hat dieser Schäden durch übermäßige Stöße genommen und der Inhalt ist intakt, hat er seinen Job erfüllt. Doch auch wenn von außen keine gravierenden Mängel zu sehen sind, sollte der Inhalt genau geprüft werden. Die OVP kann den Artikel vor äußeren Einflüßen schützen, ist in der Regel aber nicht dafür konzipiert. Wurde der Artikel jedoch offensichtlich beschädigt, bzw. besteht der Verdacht eines Defekts durch einen Transportschaden, sollte eine Schadensanzeige erfolgen.

Sollten Artikel aus der Bestellung fehlen, bitte zuerst prüfen, ob es sich evtl. um eine Teillieferung handelt und die restlichen Teile in einem anderen Paket versendet werden. In der Versandbestätigung bzw. auf dem Lieferschein stehen alle Positionen, die sich im Paket befinden müssen. Sollten tatsächlich Artikel fehlen, muss wie beim Transportschaden eine Schadensanzeige erfolgen.

Formular für die Schadensanzeige

Das ausgedruckte Formular muss unterschrieben und mit dem beschädigten Paket innerhalb von 7 Tagen nach der Zustellung in einer Filiale abgegeben werden. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

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